Es gibt verschiedene Arten der Pflege, die sich nach dem individuellen Bedarf richten. Von der Grundpflege über spezialisierte Demenz- und Intensivpflege bis zur 24-Stunden-Betreuung — hier finden Sie eine vollständige Übersicht aller Pflegeformen mit ihren Besonderheiten und Kostenträgern.
Welche Pflegearten gibt es in Deutschland?
Die folgenden Pflegeformen sind nach SGB XI und SGB V geregelt. Maßgebliche Beträge folgen dem GKV-Spitzenverband, Stand 2026 (Quelle: GKV-Spitzenverband, 2026).
Grundpflege
Unterstützung bei Körperpflege, Ernährung und Mobilität.
Umfasst folgende Leistungen:
- Hilfe bei der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden)
- Unterstützung bei der Ernährung
- Hilfe bei der Mobilität und Lagerung
- An- und Auskleiden
- Toilettengänge und Inkontinenzversorgung
Geeignet für: Menschen, die im Alltag Hilfe bei grundlegenden Verrichtungen benötigen.
Kostenträger: Pflegekasse (Sachleistung)
Behandlungspflege
Medizinische Pflegeleistungen auf ärztliche Anordnung.
Umfasst folgende Leistungen:
- Medikamentengabe und Injektionen
- Wundversorgung und Verbandswechsel
- Blutdruck- und Blutzuckermessung
- Katheterpflege und Stomapflege
- Inhalationen und Atemtherapie
Geeignet für: Patienten mit ärztlich verordnetem medizinischem Behandlungsbedarf.
Kostenträger: Krankenkasse (Verordnung)
Demenzpflege
Spezialisierte Betreuung für Menschen mit Demenz.
Umfasst folgende Leistungen:
- Biografiearbeit und Erinnerungspflege
- Validation und einfühlsame Kommunikation
- Tagesstrukturierung und Aktivierung
- Orientierungshilfen im Alltag
- Begleitung bei Verhaltensauffälligkeiten
Geeignet für: Menschen mit Demenz, Alzheimer oder kognitiven Beeinträchtigungen.
Kostenträger: Pflegekasse (Sachleistung + Entlastungsbetrag)
Intensivpflege
Hochspezialisierte Pflege für schwerstkranke oder beatmete Menschen.
Umfasst folgende Leistungen:
- 24-Stunden-Überwachung der Vitalwerte
- Beatmungsmanagement und Weaning
- Intensivmedizinische Versorgung zu Hause
- Umgang mit Trachealkanülen und Beatmungsgeräten
- Notfallmanagement und Krisenintervention
Geeignet für: Schwerstkranke Patienten mit Beatmungspflicht oder komplexen Anforderungen.
Kostenträger: Krankenkasse (Häusliche Krankenpflege)
Palliativpflege
Ganzheitliche Betreuung in der letzten Lebensphase.
Umfasst folgende Leistungen:
- Schmerztherapie und Symptomkontrolle
- Psychosoziale Begleitung des Patienten
- Spirituelle Unterstützung und Seelsorge
- Angehörigenbetreuung und Trauerbegleitung
- Koordination mit Hospiz und SAPV-Team
Geeignet für: Menschen in der letzten Lebensphase und deren Angehörige.
Kostenträger: Krankenkasse (SAPV) + Pflegekasse
24-Stunden-Betreuung
Ganztägige Betreuung im eigenen Zuhause.
Umfasst folgende Leistungen:
- Ständige Anwesenheit einer Betreuungskraft
- Hilfe im Haushalt (Kochen, Putzen, Einkaufen)
- Unterstützung bei der Grundpflege
- Begleitung bei Aktivitäten und Arztbesuchen
- Nachtbereitschaft und Rufbereitschaft
Geeignet für: Menschen mit umfassendem Betreuungsbedarf, die zu Hause bleiben möchten.
Kostenträger: Privat (Pflegegeld kann angerechnet werden)
Kurzzeitpflege
Vorübergehende vollstationäre Pflege für bis zu 8 Wochen pro Jahr.
Umfasst folgende Leistungen:
- Nach Krankenhausaufenthalt oder Operation
- Bei Urlaub oder Krankheit der pflegenden Angehörigen
- In akuten Krisensituationen
- Vollstationäre Versorgung und Betreuung
- Therapeutische Angebote und Rehabilitation
Geeignet für: Pflegebedürftige ab PG 2, die vorübergehend vollstationäre Pflege benötigen.
Kostenträger: Pflegekasse (bis 1.774 €/Jahr)
Verhinderungspflege
Ersatzpflege, wenn die private Pflegeperson verhindert ist.
Umfasst folgende Leistungen:
- Vertretung der pflegenden Angehörigen
- Bis zu 6 Wochen pro Jahr (auch stundenweise)
- Durch professionelle Pflegedienste oder Privatpersonen
- Stundenweise Nutzung ohne Anrechnung auf Pflegegeld
- Budget kombinierbar mit Kurzzeitpflege
Geeignet für: Pflegebedürftige ab PG 2, deren Angehörige Erholung oder eine Auszeit benötigen.
Kostenträger: Pflegekasse (bis 1.612 €/Jahr)
Welche Pflegeart ist die richtige für mich?
Die Wahl der richtigen Pflegeart hängt von mehreren Faktoren ab:
Entscheidungskriterien
- Pflegegrad: Je höher der Grad, desto mehr Leistungen stehen zur Verfügung
- Art der Einschränkung: Körperlich, kognitiv oder medizinisch?
- Wohnsituation: Eigene Wohnung, betreutes Wohnen oder stationäre Einrichtung?
- Angehörige: Gibt es Personen, die pflegen können und wollen?
- Persönliche Wünsche: Wo möchte die pflegebedürftige Person leben?
Oft ist eine Kombination verschiedener Pflegearten sinnvoll. Lassen Sie sich von einem Pflegestützpunkt oder Ihrer Pflegekasse kostenlos beraten – die Beratung ist Ihr Recht nach § 7a SGB XI.
Wer trägt die Kosten der verschiedenen Pflegearten?
Übersicht nach Kostenträger
- Grundpflege: Über Pflegegeld oder Pflegesachleistungen der Pflegekasse
- Behandlungspflege: Vollständig von der Krankenkasse (ärztliche Verordnung nötig)
- 24h-Betreuung: Meist privat finanziert, Pflegegeld kann angerechnet werden
- Kurzzeitpflege/Verhinderungspflege: Feste Budgets der Pflegekasse, kombinierbar