Pflegearten im Überblick: Von Grundpflege bis 24h-Betreuung

Es gibt verschiedene Arten der Pflege, die sich nach dem individuellen Bedarf richten. Von der Grundpflege über spezialisierte Demenz- und Intensivpflege bis zur 24-Stunden-Betreuung — hier finden Sie eine vollständige Übersicht aller Pflegeformen mit ihren Besonderheiten und Kostenträgern.

Welche Pflegearten gibt es in Deutschland?

Die folgenden Pflegeformen sind nach SGB XI und SGB V geregelt. Maßgebliche Beträge folgen dem GKV-Spitzenverband, Stand 2026 (Quelle: GKV-Spitzenverband, 2026).

Grundpflege

Unterstützung bei Körperpflege, Ernährung und Mobilität.

Umfasst folgende Leistungen:

  • Hilfe bei der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden)
  • Unterstützung bei der Ernährung
  • Hilfe bei der Mobilität und Lagerung
  • An- und Auskleiden
  • Toilettengänge und Inkontinenzversorgung

Geeignet für: Menschen, die im Alltag Hilfe bei grundlegenden Verrichtungen benötigen.

Kostenträger: Pflegekasse (Sachleistung)

Behandlungspflege

Medizinische Pflegeleistungen auf ärztliche Anordnung.

Umfasst folgende Leistungen:

  • Medikamentengabe und Injektionen
  • Wundversorgung und Verbandswechsel
  • Blutdruck- und Blutzuckermessung
  • Katheterpflege und Stomapflege
  • Inhalationen und Atemtherapie

Geeignet für: Patienten mit ärztlich verordnetem medizinischem Behandlungsbedarf.

Kostenträger: Krankenkasse (Verordnung)

Demenzpflege

Spezialisierte Betreuung für Menschen mit Demenz.

Umfasst folgende Leistungen:

  • Biografiearbeit und Erinnerungspflege
  • Validation und einfühlsame Kommunikation
  • Tagesstrukturierung und Aktivierung
  • Orientierungshilfen im Alltag
  • Begleitung bei Verhaltensauffälligkeiten

Geeignet für: Menschen mit Demenz, Alzheimer oder kognitiven Beeinträchtigungen.

Kostenträger: Pflegekasse (Sachleistung + Entlastungsbetrag)

Intensivpflege

Hochspezialisierte Pflege für schwerstkranke oder beatmete Menschen.

Umfasst folgende Leistungen:

  • 24-Stunden-Überwachung der Vitalwerte
  • Beatmungsmanagement und Weaning
  • Intensivmedizinische Versorgung zu Hause
  • Umgang mit Trachealkanülen und Beatmungsgeräten
  • Notfallmanagement und Krisenintervention

Geeignet für: Schwerstkranke Patienten mit Beatmungspflicht oder komplexen Anforderungen.

Kostenträger: Krankenkasse (Häusliche Krankenpflege)

Palliativpflege

Ganzheitliche Betreuung in der letzten Lebensphase.

Umfasst folgende Leistungen:

  • Schmerztherapie und Symptomkontrolle
  • Psychosoziale Begleitung des Patienten
  • Spirituelle Unterstützung und Seelsorge
  • Angehörigenbetreuung und Trauerbegleitung
  • Koordination mit Hospiz und SAPV-Team

Geeignet für: Menschen in der letzten Lebensphase und deren Angehörige.

Kostenträger: Krankenkasse (SAPV) + Pflegekasse

24-Stunden-Betreuung

Ganztägige Betreuung im eigenen Zuhause.

Umfasst folgende Leistungen:

  • Ständige Anwesenheit einer Betreuungskraft
  • Hilfe im Haushalt (Kochen, Putzen, Einkaufen)
  • Unterstützung bei der Grundpflege
  • Begleitung bei Aktivitäten und Arztbesuchen
  • Nachtbereitschaft und Rufbereitschaft

Geeignet für: Menschen mit umfassendem Betreuungsbedarf, die zu Hause bleiben möchten.

Kostenträger: Privat (Pflegegeld kann angerechnet werden)

Kurzzeitpflege

Vorübergehende vollstationäre Pflege für bis zu 8 Wochen pro Jahr.

Umfasst folgende Leistungen:

  • Nach Krankenhausaufenthalt oder Operation
  • Bei Urlaub oder Krankheit der pflegenden Angehörigen
  • In akuten Krisensituationen
  • Vollstationäre Versorgung und Betreuung
  • Therapeutische Angebote und Rehabilitation

Geeignet für: Pflegebedürftige ab PG 2, die vorübergehend vollstationäre Pflege benötigen.

Kostenträger: Pflegekasse (bis 1.774 €/Jahr)

Verhinderungspflege

Ersatzpflege, wenn die private Pflegeperson verhindert ist.

Umfasst folgende Leistungen:

  • Vertretung der pflegenden Angehörigen
  • Bis zu 6 Wochen pro Jahr (auch stundenweise)
  • Durch professionelle Pflegedienste oder Privatpersonen
  • Stundenweise Nutzung ohne Anrechnung auf Pflegegeld
  • Budget kombinierbar mit Kurzzeitpflege

Geeignet für: Pflegebedürftige ab PG 2, deren Angehörige Erholung oder eine Auszeit benötigen.

Kostenträger: Pflegekasse (bis 1.612 €/Jahr)


Welche Pflegeart ist die richtige für mich?

Die Wahl der richtigen Pflegeart hängt von mehreren Faktoren ab:

Entscheidungskriterien

  • Pflegegrad: Je höher der Grad, desto mehr Leistungen stehen zur Verfügung
  • Art der Einschränkung: Körperlich, kognitiv oder medizinisch?
  • Wohnsituation: Eigene Wohnung, betreutes Wohnen oder stationäre Einrichtung?
  • Angehörige: Gibt es Personen, die pflegen können und wollen?
  • Persönliche Wünsche: Wo möchte die pflegebedürftige Person leben?

Oft ist eine Kombination verschiedener Pflegearten sinnvoll. Lassen Sie sich von einem Pflegestützpunkt oder Ihrer Pflegekasse kostenlos beraten – die Beratung ist Ihr Recht nach § 7a SGB XI.


Wer trägt die Kosten der verschiedenen Pflegearten?

Übersicht nach Kostenträger

  • Grundpflege: Über Pflegegeld oder Pflegesachleistungen der Pflegekasse
  • Behandlungspflege: Vollständig von der Krankenkasse (ärztliche Verordnung nötig)
  • 24h-Betreuung: Meist privat finanziert, Pflegegeld kann angerechnet werden
  • Kurzzeitpflege/Verhinderungspflege: Feste Budgets der Pflegekasse, kombinierbar

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Grundpflege und Behandlungspflege?

Grundpflege umfasst alltägliche Verrichtungen wie Körperpflege und Ernährung und wird von der Pflegekasse bezahlt. Behandlungspflege sind medizinische Maßnahmen auf ärztliche Verordnung (Wundversorgung, Injektionen) und wird von der Krankenkasse übernommen.

Kann ich verschiedene Pflegearten kombinieren?

Ja, eine Kombination ist oft sinnvoll und wird empfohlen. Beispielsweise können Grundpflege und Behandlungspflege gleichzeitig in Anspruch genommen werden, ebenso Tages-/Nachtpflege zusätzlich zur ambulanten Pflege.

Wer bezahlt die verschiedenen Pflegearten?

Grundpflege wird über Pflegegeld oder Sachleistungen der Pflegekasse finanziert. Behandlungspflege übernimmt die Krankenkasse. 24h-Betreuung ist meist privat zu finanzieren, wobei das Pflegegeld angerechnet werden kann.

Was kostet eine 24-Stunden-Betreuung?

Je nach Anbieter und Qualifikation zwischen 2.000 und 4.000 € monatlich. Das Pflegegeld (bis 947 €) und der Entlastungsbetrag (125 €) können angerechnet werden. Manche Anbieter vermitteln Betreuungskräfte aus Osteuropa zu niedrigeren Kosten.

Ab welchem Pflegegrad bekomme ich Kurzzeitpflege?

Kurzzeitpflege steht Ihnen ab Pflegegrad 2 zu. Das Budget beträgt 1.774 € pro Jahr für bis zu 8 Wochen. Nicht genutztes Budget der Verhinderungspflege kann umgewidmet werden, sodass bis zu 3.386 € zur Verfügung stehen.

Autor: Redaktion pflegevergleich.info, Pflege-Redaktion. Veröffentlicht: 2025-11-20.