Pflegegrade 1 bis 5: Übersicht und Leistungen 2026
Seit 2017 gibt es fünf Pflegegrade, die den Unterstützungsbedarf nach einem Punktesystem (0–100) bewerten. Pflegegrad 1 beginnt bei 12,5 Punkten, Pflegegrad 5 ab 90 Punkten. Pflegegeld reicht von 0 € (PG 1) bis 990 €/Monat (PG 5), Pflegesachleistungen von 0 € bis 2.299 €/Monat (Quelle: BMG, Stand 2026).
Alle Pflegegrade im Detail
- Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (12,5 bis unter 27 Punkte)
- Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (27 bis unter 47,5 Punkte)
- Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (47,5 bis unter 70 Punkte)
- Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (70 bis unter 90 Punkte)
- Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen (90 bis 100 Punkte)
Zur Infoseite über die Pflegegrade 1 bis 5. Der Pflegegrad-Rechner wird derzeit überarbeitet.