Pflegegrad beantragen: Schritt-für-Schritt-Anleitung 2026

Sie vermuten, dass ein Angehöriger pflegebedürftig ist, und möchten einen Pflegegrad beantragen? Dieser Ratgeber erklärt Schritt für Schritt, wie Sie vorgehen — von der Antragstellung bis zum Bescheid.

Was sind Pflegegrade und wie funktionieren sie?

Seit 2017 gibt es in Deutschland fünf Pflegegrade (1–5), die den Grad der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit abbilden. Sie ersetzen die früheren „Pflegestufen". Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher die Leistungen der Pflegeversicherung. Aktuell beziehen rund 5,2 Millionen Menschen in Deutschland Leistungen der Pflegeversicherung (Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), 2023).

Die Einstufung basiert auf dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA), das sechs Lebensbereiche bewertet und Punkte vergibt. Aus der Gesamtpunktzahl (0–100) ergibt sich der Pflegegrad.


Welche Voraussetzungen gibt es für einen Pflegegrad?

  • Versicherungspflicht: Sie müssen in den letzten 10 Jahren mindestens 2 Jahre in die Pflegeversicherung eingezahlt haben (oder familienversichert sein).
  • Beeinträchtigung: Es muss eine körperliche, geistige oder psychische Beeinträchtigung vorliegen, die voraussichtlich mindestens 6 Monate andauert.
  • Unterstützungsbedarf: Sie benötigen regelmäßig Hilfe bei alltäglichen Verrichtungen.

Wie stelle ich einen Pflegegrad-Antrag?

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    Pflegekasse kontaktieren: Rufen Sie Ihre Pflegekasse an (die Nummer steht auf Ihrer Krankenversicherungskarte) und bitten Sie um ein Antragsformular. Der Antrag kann auch formlos per Brief gestellt werden.
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    Antrag ausfüllen: Füllen Sie das Formular vollständig aus. Geben Sie an, welche Unterstützung benötigt wird und seit wann. Falls vorhanden, legen Sie ärztliche Berichte bei.
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    Antrag absenden: Schicken Sie den Antrag per Post an Ihre Pflegekasse. Ab dem Tag des Antragseingangs haben Sie rückwirkend Anspruch auf Leistungen.
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    Begutachtungstermin erhalten: Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst (MD) oder MEDICPROOF (bei Privatversicherten). Sie erhalten einen Termin für den Hausbesuch.

Wichtig: Die Pflegekasse muss Ihnen innerhalb von 25 Arbeitstagen (§ 18 SGB XI) nach Antragstellung den Bescheid zustellen. Bei Verzögerung steht Ihnen eine Entschädigung von 70 € pro begonnener Woche zu (Quelle: GKV-Spitzenverband, § 18 Abs. 3b SGB XI, 2026).


Wie bereite ich die MDK-Begutachtung optimal vor?

Die Begutachtung findet in der Regel bei Ihnen zu Hause statt und dauert 60–90 Minuten. Der Gutachter bewertet sechs Lebensbereiche:

Die sechs Bewertungsmodule

  • Mobilität (10 %) – Fortbewegung, Treppensteigen, Positionswechsel
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (15 %) – Orientierung, Entscheidungsfähigkeit
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (15 %) – Unruhe, Ängste, Aggressionen
  • Selbstversorgung (40 %) – Waschen, Anziehen, Essen, Trinken
  • Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen (20 %) – Medikamente, Arztbesuche, Therapien
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15 %) – Tagesablauf, soziale Kontakte

Tipps für die Begutachtung

  • Führen Sie 1–2 Wochen vor dem Termin ein Pflegetagebuch – notieren Sie alle Hilfen, die täglich benötigt werden.
  • Bitten Sie eine Vertrauensperson (Angehörige, Pflegeberater), beim Termin anwesend zu sein.
  • Schildern Sie den schlechtesten Tag – nicht den besten. Beschönigen Sie nichts.
  • Legen Sie ärztliche Unterlagen, Arztbriefe und Medikamentenpläne bereit.

Welche Leistungen stehen mir nach der Einstufung zu?

Nach der Begutachtung erhalten Sie einen Bescheid mit dem festgestellten Pflegegrad. Ab diesem Moment stehen Ihnen rückwirkend ab Antragstellung folgende Leistungen zu:

Monatliche Leistungen nach Pflegegrad

Beträge gemäß GKV-Spitzenverband, Stand 2026 (Quelle: GKV-Spitzenverband, 2026):

Jährliche Leistungen

Pflegegeld und Sachleistungen können auch als Kombinationsleistung bezogen werden – z. B. 50 % Pflegegeld und 50 % Sachleistung.


Wie lege ich Widerspruch gegen den Pflegegrad-Bescheid ein?

Falls Ihr Pflegegrad zu niedrig ausfällt oder abgelehnt wird, können Sie innerhalb von einem Monat nach Zustellung des Bescheids Widerspruch einlegen. So gehen Sie vor:

  1. Legen Sie schriftlich Widerspruch bei Ihrer Pflegekasse ein (Einschreiben empfohlen).
  2. Begründen Sie, warum der Pflegegrad zu niedrig ist – beziehen Sie sich auf konkrete Alltagssituationen.
  3. Fordern Sie eine Kopie des MD-Gutachtens an (kostenlos) und prüfen Sie es auf Fehler.
  4. Ziehen Sie ggf. einen Pflegeberater oder Sozialverband (VdK, SoVD) hinzu.

Etwa ein Drittel aller Widersprüche ist erfolgreich (Quelle: Medizinischer Dienst Bund, Qualitätsbericht, 2024). Falls der Widerspruch abgelehnt wird, können Sie beim Sozialgericht klagen — das Verfahren ist für Sie kostenfrei.


Welche Fehler sollte ich beim Pflegegrad-Antrag vermeiden?

Top 5 Fehler beim Pflegegrad-Antrag

  1. Situation beschönigen: Viele Betroffene zeigen sich beim Gutachter „von ihrer besten Seite". Schildern Sie den tatsächlichen Alltag – mit allen Schwierigkeiten.
  2. Kein Pflegetagebuch: Ohne Dokumentation fehlen dem Gutachter konkrete Anhaltspunkte. Führen Sie mindestens 1–2 Wochen ein Tagebuch.
  3. Allein beim Termin: Nehmen Sie eine Vertrauensperson mit, die den Alltag kennt und ggf. ergänzen kann.
  4. Ärztliche Unterlagen vergessen: Legen Sie alle Arztbriefe, Befunde und den Medikamentenplan bereit.
  5. Widerspruchsfrist verpassen: Prüfen Sie den Bescheid sofort und legen Sie innerhalb eines Monats Widerspruch ein.

Häufige Fragen

Wie lange dauert es, bis der Pflegegrad genehmigt wird?

Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang einen Bescheid erteilen (§ 18 SGB XI). In der Praxis dauert es oft 4–6 Wochen. Bei Verzögerungen steht Ihnen eine Entschädigung von 70 € pro begonnener Woche zu.

Welche Unterlagen brauche ich für den Pflegegrad-Antrag?

Sie benötigen: das ausgefüllte Antragsformular Ihrer Pflegekasse, ärztliche Befunde und Arztbriefe, den aktuellen Medikamentenplan, ggf. ein Pflegetagebuch und Kontaktdaten des behandelnden Arztes.

Was passiert beim MDK-Gutachten?

Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes besucht Sie zu Hause und bewertet sechs Lebensbereiche: Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Selbstversorgung, Umgang mit Krankheit und Alltagsgestaltung. Die Begutachtung dauert in der Regel 60–90 Minuten.

Kann ich Widerspruch einlegen, wenn der Pflegegrad zu niedrig ist?

Ja, innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheids können Sie schriftlich Widerspruch bei Ihrer Pflegekasse einlegen. Fordern Sie eine Kopie des Gutachtens an und begründen Sie, welche Alltagseinschränkungen nicht berücksichtigt wurden. Etwa ein Drittel der Widersprüche ist erfolgreich.

Ab wann habe ich Anspruch auf Pflegeleistungen?

Der Anspruch auf Pflegeleistungen beginnt rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung bei der Pflegekasse – unabhängig davon, wie lange die Begutachtung dauert.

Autor: Redaktion pflegevergleich.info, Pflege-Redaktion. Veröffentlicht: 2026-01-20.