Pflegegrade 1 bis 5 verstehen
Hinweis: Der Pflegegrad-Rechner wird derzeit überarbeitet. Auf dieser Seite finden Sie in der Zwischenzeit die wichtigsten Informationen zu den Pflegegraden 1 bis 5.
Der Pflegegrad bestimmt, welche Leistungen die Pflegekasse zahlt. Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes bewertet dazu sechs Lebensbereiche, von Mobilität bis Alltagsgestaltung. Den Antrag stellen Sie formlos bei der Pflegekasse.
Welche Pflegegrade gibt es?
- Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung
- Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung
- Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung
- Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen