Pflege kann teuer sein — und die Pflegeversicherung deckt als Teilleistungsversicherung nicht alle Kosten ab. Dieser Ratgeber gibt einen vollständigen Überblick über alle Leistungen 2026, Eigenanteile und zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten.
Was bedeutet „Teilleistungsversicherung" für Pflegebedürftige?
Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt nur einen festgelegten Anteil der Pflegekosten. Den Rest – den sogenannten Eigenanteil – tragen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen selbst. Reicht das eigene Einkommen und Vermögen nicht aus, springt das Sozialamt mit der „Hilfe zur Pflege" ein.
Welche Leistungen gibt es 2026 bei ambulanter Pflege?
Alle Beträge gemäß GKV-Spitzenverband, Stand 2026 (Quelle: GKV-Spitzenverband, 2026):
| Pflegegrad | Pflegegeld | Sachleistung | Entlastung |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | – | – | 125 € |
| Pflegegrad 2 | 332 € | 761 € | 125 € |
| Pflegegrad 3 | 573 € | 1.432 € | 125 € |
| Pflegegrad 4 | 765 € | 1.778 € | 125 € |
| Pflegegrad 5 | 947 € | 2.200 € | 125 € |
Pflegegeld wird ausgezahlt, wenn Angehörige pflegen. Pflegesachleistungen werden direkt an den professionellen Pflegedienst gezahlt. Beide können als Kombinationsleistung genutzt werden.
Wie funktionieren Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege?
Kurzzeitpflege
Für vorübergehende vollstationäre Pflege, z. B. nach Krankenhausaufenthalt oder bei Urlaub der Angehörigen.
Verhinderungspflege
Ersatzpflege wenn die private Pflegeperson verhindert ist – auch stundenweise möglich.
Budgets kombinierbar: Bis zu 3.386 € für Kurzzeitpflege (durch Umwidmung von Verhinderungspflege) bzw. bis zu 2.418 € für Verhinderungspflege (durch Umwidmung von Kurzzeitpflege).
Welche zusätzlichen Finanzierungsmöglichkeiten gibt es?
Staatliche Unterstützung
- Sozialamt (Hilfe zur Pflege, § 61 SGB XII): Wenn Einkommen und Vermögen nicht ausreichen. Schonvermögen ca. 10.000 € (Einzelperson). Elternunterhalt erst ab 100.000 € Jahreseinkommen der Kinder (Angehörigen-Entlastungsgesetz, seit 2020) (Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 2024).
- Steuerliche Absetzbarkeit: Pflegekosten als außergewöhnliche Belastung (§ 33 EStG), Pflegepauschbetrag 600–1.800 €/Jahr nach Pflegegrad (§ 33b EStG), haushaltsnahe Dienstleistungen mit 20 % von bis 20.000 € Lohnkosten (max. 4.000 €/Jahr) (Quelle: Bundesministerium der Finanzen, 2025).
Private Vorsorge und Zuschüsse
- Private Pflegezusatzversicherung: Ergänzt die gesetzliche Pflegeversicherung. Je früher abgeschlossen, desto günstiger die Beiträge.
- Wohnraumanpassung: Bis zu 4.000 € Zuschuss pro Maßnahme für barrierefreien Umbau (z. B. Dusche ebenerdig, Treppenlift) — § 40 Abs. 4 SGB XI.
- Pflegehilfsmittel: Bis zu 42 €/Monat für Verbrauchsmaterial wie Handschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen — § 40 Abs. 2 SGB XI.
Wie sieht ein konkretes Kostenbeispiel aus?
Dies ist ein vereinfachtes Rechenbeispiel. Die tatsächlichen Kosten hängen von Pflegeumfang, Region und Anbieter ab. Lassen Sie sich individuell beraten.
Welche Spartipps gibt es für pflegende Angehörige?
- Kombinationsleistung nutzen: Pflegegeld und Sachleistung kombinieren, um das Optimum herauszuholen
- Entlastungsbetrag nicht verfallen lassen: Übertragbar bis 30. Juni des Folgejahres
- Verhinderungspflege stundenweise nutzen: Für regelmäßige Auszeiten ohne Anrechnung auf das Pflegegeld (bei unter 8 Stunden/Tag)
- Pflegehilfsmittel-Box beantragen: Monatliche Lieferung von Verbrauchsmaterial auf Kassenkosten
- Steuererklärung machen: Pflegepauschbetrag und haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen