Seit 2017 gibt es fünf Pflegegrade, die den Unterstützungsbedarf pflegebedürftiger Menschen einheitlich bewerten. Sie ersetzen die früheren drei „Pflegestufen" und berücksichtigen erstmals auch kognitive und psychische Einschränkungen. Je höher der Pflegegrad, desto mehr Leistungen erhalten Sie von der Pflegeversicherung(Quelle: Bundesministerium für Gesundheit (BMG), 2026).
Wie wird der Pflegegrad festgestellt?
Der Pflegegrad wird durch ein Begutachtungsverfahren des Medizinischen Dienstes (MD) oder bei privat Versicherten durch MEDICPROOF festgestellt. Dabei werden sechs Lebensbereiche (Module) bewertet:
- Modul 1: Mobilität (Gewichtung 10 %)
- Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (15 %)*
- Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (15 %)*
- Modul 4: Selbstversorgung (40 %)
- Modul 5: Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen (20 %)
- Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens (15 %)
* Bei Modul 2 und 3 zählt nur der höhere Wert – beide Module zusammen ergeben 15 % Gewichtung.
Welche Leistungen bieten die fünf Pflegegrade?
Die fünf Pflegegrade reichen von geringer Beeinträchtigung (PG 1, ab 12,5 Punkte) bis zu schwersten Einschränkungen (PG 5, ab 90 Punkte). Das Pflegegeld steigt von 332 € (PG 2) auf 947 € (PG 5), Sachleistungen von 761 € auf 2.200 € monatlich (Quelle: GKV-Spitzenverband, 2026).
Pflegegrad 1
Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Bewertung: 12,5 bis unter 27 Punkte
Bei Pflegegrad 1 sind Sie nur in geringem Maße in Ihrer Selbstständigkeit beeinträchtigt. Sie erhalten Beratung und Sachleistungen, aber noch kein Pflegegeld.
Leistungen der Pflegeversicherung:
- Beratung und Pflegeberatung
- Pflegehilfsmittel (40 €/Monat)
- Wohnraumanpassung (bis 4.000 €)
- Entlastungsbetrag (125 €/Monat)
Pflegegrad 2
Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Bewertung: 27 bis unter 47,5 Punkte
Sie haben erhebliche Beeinträchtigungen und benötigen regelmäßige Unterstützung bei alltäglichen Verrichtungen wie Körperpflege und Ernährung.
Leistungen der Pflegeversicherung:
- Pflegegeld: 332 €/Monat
- Pflegesachleistung: 761 €/Monat
- Kurzzeitpflege: 1.774 €/Jahr
- Verhinderungspflege: 1.612 €/Jahr
- Tages-/Nachtpflege: 689 €/Monat
- Entlastungsbetrag: 125 €/Monat
Pflegegrad 3
Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Bewertung: 47,5 bis unter 70 Punkte
Ihre Selbstständigkeit ist schwer beeinträchtigt. Sie benötigen umfassende Unterstützung bei Körperpflege, Ernährung und Mobilität.
Leistungen der Pflegeversicherung:
- Pflegegeld: 573 €/Monat
- Pflegesachleistung: 1.432 €/Monat
- Kurzzeitpflege: 1.774 €/Jahr
- Verhinderungspflege: 1.612 €/Jahr
- Tages-/Nachtpflege: 1.298 €/Monat
- Vollstationär: 1.262 €/Monat
Pflegegrad 4
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Bewertung: 70 bis unter 90 Punkte
Sie haben schwerste Beeinträchtigungen und benötigen umfassende Hilfe bei fast allen alltäglichen Verrichtungen.
Leistungen der Pflegeversicherung:
- Pflegegeld: 765 €/Monat
- Pflegesachleistung: 1.778 €/Monat
- Kurzzeitpflege: 1.774 €/Jahr
- Verhinderungspflege: 1.612 €/Jahr
- Tages-/Nachtpflege: 1.612 €/Monat
- Vollstationär: 1.775 €/Monat
Pflegegrad 5
Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen
Bewertung: 90 bis 100 Punkte
Bei Pflegegrad 5 haben Sie schwerste Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung. Eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung ist erforderlich.
Leistungen der Pflegeversicherung:
- Pflegegeld: 947 €/Monat
- Pflegesachleistung: 2.200 €/Monat
- Kurzzeitpflege: 1.774 €/Jahr
- Verhinderungspflege: 1.612 €/Jahr
- Tages-/Nachtpflege: 1.995 €/Monat
- Vollstationär: 2.005 €/Monat
Wie beantrage ich einen Pflegegrad?
- Antrag stellen: Wenden Sie sich telefonisch oder schriftlich an Ihre Pflegekasse (bei der Krankenkasse angesiedelt)
- Begutachtung: Ein Gutachter des MD besucht Sie zu Hause und bewertet die sechs Module
- Bescheid erhalten: Die Pflegekasse teilt Ihnen den Pflegegrad innerhalb von 25 Arbeitstagen mit
- Widerspruch: Bei Ablehnung oder zu niedrigem Pflegegrad können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen
Tipp: Führen Sie vor der Begutachtung ein Pflegetagebuch über 1–2 Wochen. Dokumentieren Sie alle Hilfen, die täglich benötigt werden. Das hilft dem Gutachter, Ihren tatsächlichen Pflegebedarf einzuschätzen.
Wie funktionieren Höhergruppierung und Widerspruch?
Wenn sich der Pflegebedarf verschlechtert, können Sie jederzeit einen Höherstufungsantrag stellen. Ein erneuter Besuch des Medizinischen Dienstes ist dafür erforderlich. Bei Ablehnung oder zu niedriger Einstufung haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Widerspruch: Innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids, schriftlich bei der Pflegekasse
- Gutachten anfordern: Sie haben Anspruch auf Einsicht in das Gutachten des MD
- Klage: Falls der Widerspruch abgelehnt wird, können Sie vor dem Sozialgericht klagen (kostenfrei)