Pflegegesetze 2026/2027: Diese Neuerungen sind bereits beschlossen

Während über die große Pflegereform noch verhandelt wird, sind mehrere Pflegegesetze bereits beschlossen oder in Kraft. Dieser Überblick zeigt, was seit 2026 tatsächlich gilt: das Pflegekompetenzgesetz, die bundeseinheitliche Pflegefachassistenz-Ausbildung ab 2027, der neue Pflegemindestlohn und die verbindliche Personalbemessung in Pflegeheimen. Alle Angaben beziehen sich auf verkündete Gesetze und Verordnungen, nicht auf Entwürfe.

Pflegekompetenzgesetz: Was dürfen Pflegefachkräfte jetzt?

Das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege, bekannt als Pflegekompetenzgesetz, ist zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten (Quelle: BMG, 2026). Pflegefachpersonen erhalten damit erweiterte heilkundliche Befugnisse, zunächst mit Schwerpunkten bei Diabetes, Wundversorgung und Demenz. Sie dürfen künftig mehr eigenverantwortlich entscheiden, etwa bestimmte Hilfsmittel empfehlen, und die Rolle der Pflege in der Zusammenarbeit mit Ärzten und in der elektronischen Patientenakte wird gestärkt. Auch die Telepflege, also pflegerische Beratung und Begleitung per Video, wird gesetzlich verankert.

Wichtig für die Praxis: Viele Befugnisse wirken erst, wenn nachgelagerte Rahmenverträge und Vereinbarungen zwischen Kassen und Verbänden geschlossen sind. Dass das Gesetz in Kraft ist, heißt also nicht, dass jede Neuerung schon überall im Pflegealltag angekommen ist.

Pflegefachassistenz: Einheitliche Ausbildung ab 2027

Das Pflegefachassistenzgesetz wurde im Oktober 2025 von Bundestag und Bundesrat beschlossen und tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft (Quelle: BMG, 2025). Es ersetzt 27 unterschiedliche Länderausbildungen durch ein bundeseinheitliches Berufsbild: 18 Monate Ausbildung in Vollzeit (bis 36 Monate in Teilzeit), generalistisch angelegt mit Einsätzen in Pflegeheim, ambulantem Dienst und Krankenhaus, durchgehend vergütet und mit Verkürzungsmöglichkeiten für Menschen mit Vorerfahrung. Für Familien bedeutet das mittelfristig mehr und einheitlich qualifizierte Assistenzkräfte, die Pflegefachpersonen entlasten.

Pflegemindestlohn: Diese Löhne gelten ab Juli 2026

Auf Empfehlung der Pflegekommission steigt der Pflegemindestlohn zum 1. Juli 2026 auf 16,52 Euro pro Stunde für Pflegehilfskräfte, 17,80 Euro für qualifizierte Pflegehilfskräfte und 21,03 Euro für Pflegefachkräfte; zum 1. Juli 2027 folgt eine weitere Stufe (16,95 / 18,26 / 21,58 Euro) (Quelle: Siebte Pflegemindestlohn-Verordnung, 2026). Für pflegende Familien ist das doppelt relevant: Es verbessert die Bezahlung der Pflegekräfte, wirkt aber auch auf die Preise ambulanter Dienste und die Eigenanteile im Heim.

Personalbemessung im Heim: Seit 2026 verbindlich

Die Personalbemessung nach Paragraf 113c SGB XI ist seit dem 1. Januar 2026 für vollstationäre Einrichtungen verbindlich; die Übergangsfrist ist abgelaufen. Pflegeheime müssen ihren Personaleinsatz nun an wissenschaftlich ermittelten Personalschlüsseln ausrichten und nachweisen. Als grobe Orientierung gilt ein Qualifikationsmix von rund 40 Prozent Fachkräften, 30 Prozent Assistenz- und 30 Prozent Hilfskräften; der größte Engpass besteht bei qualifizierten Assistenzkräften, was die neue einheitliche Ausbildung ab 2027 adressieren soll.

Digitalisierung: ePA und Telematik in der Pflege

Pflegeeinrichtungen sind seit Juli 2025 verpflichtet, sich an die Telematikinfrastruktur anzuschließen; ab dem 1. Dezember 2026 läuft die Abrechnung mit den Pflegekassen vollständig elektronisch darüber. Die elektronische Patientenakte (ePA) gibt es seit Anfang 2025 für alle gesetzlich Versicherten; Pflegekräfte dürfen mit Einwilligung der Versicherten darin lesen und pflegerische Informationen eintragen. Für Angehörige kann sich ein Blick in die ePA lohnen, um Befunde und Medikationslisten für die Pflege verfügbar zu machen.

Einordnung: Was ist beschlossen, was ist noch offen?

Beschlossen und damit verlässlich sind: Pflegekompetenzgesetz (in Kraft seit 1. Januar 2026), Pflegefachassistenzgesetz (in Kraft ab 1. Januar 2027), Pflegemindestlohn-Stufen zum 1. Juli 2026 und 1. Juli 2027 sowie die verbindliche Personalbemessung. Noch offen ist dagegen die große Strukturreform der Pflegeversicherung: Das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) liegt nur als Referentenentwurf vor. Was dort geplant ist, lesen Sie in unserem Artikel zur Pflegereform 2027.

Häufige Fragen

Ist das Pflegekompetenzgesetz schon in Kraft?

Ja, seit dem 1. Januar 2026. Es erweitert die heilkundlichen Befugnisse von Pflegefachpersonen (zunächst v. a. bei Diabetes, Wundversorgung und Demenz) und verankert die Telepflege. Manche Befugnisse brauchen aber noch Rahmenverträge, bis sie im Alltag ankommen.

Was ändert sich bei der Pflegeausbildung 2027?

Zum 1. Januar 2027 startet die bundeseinheitliche Pflegefachassistenz-Ausbildung: 18 Monate in Vollzeit, generalistisch, vergütet. Sie ersetzt 27 unterschiedliche Länderregelungen. Das Gesetz wurde im Oktober 2025 beschlossen.

Wie hoch ist der Pflegemindestlohn ab Juli 2026?

Ab dem 1. Juli 2026: 16,52 Euro für Pflegehilfskräfte, 17,80 Euro für qualifizierte Pflegehilfskräfte und 21,03 Euro für Pflegefachkräfte pro Stunde. Zum 1. Juli 2027 steigen die Sätze auf 16,95 / 18,26 / 21,58 Euro.

Dürfen Pflegekräfte in die elektronische Patientenakte schauen?

Ja, mit Einwilligung der versicherten Person dürfen Pflegekräfte die ePA lesen und pflegerische Informationen eintragen. Das erleichtert die Abstimmung zwischen Arztpraxis, Pflegedienst und Angehörigen.

Gehören diese Gesetze zur Pflegereform 2027?

Nein. Pflegekompetenzgesetz, Pflegefachassistenzgesetz und Mindestlohn-Verordnung sind eigenständig und bereits beschlossen. Die Pflegereform 2027 (Pflegeneuordnungsgesetz, PNOG) ist dagegen erst ein Referentenentwurf und noch nicht beschlossen.

Autor: Redaktion pflegevergleich.info, Pflege-Redaktion. Veröffentlicht: 2026-07-06.