Pflegereform 2027 (PNOG): Was geplant ist und was schon feststeht

Die Bundesregierung arbeitet an der größten Umgestaltung der Pflegeversicherung seit Einführung der Pflegegrade 2017. Das geplante Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), oft „Pflegereform 2027“ genannt, liegt seit Juni 2026 als Referentenentwurf vor. Wichtig vorab: Das Gesetz ist noch nicht beschlossen. Dieser Ratgeber erklärt, was der Entwurf vorsieht, was das für Pflegebedürftige und Angehörige bedeuten würde und welche Punkte noch offen sind.

Stand dieses Artikels (Juli 2026): Alle beschriebenen Inhalte stammen aus dem Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums vom Juni 2026. Ein Kabinettsbeschluss liegt noch nicht vor, Bundestag und Bundesrat haben noch nicht entschieden. Einzelne Regelungen können sich im Gesetzgebungsverfahren noch deutlich ändern. Wir aktualisieren diesen Artikel, sobald es Beschlüsse gibt.

Was ist das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG)?

Das PNOG ist der Gesetzentwurf, mit dem die Bundesregierung die Ergebnisse des Bund-Länder-Prozesses „Zukunftspakt Pflege“ umsetzen will. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe hatte ihre Roadmap im Dezember 2025 vorgelegt (Quelle: BMG, Zukunftspakt Pflege, 2025). Der Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums folgte im Juni 2026 (Quelle: BMG, Referentenentwurf PNOG, 2026). Die meisten Regelungen sollen nach dem Entwurf zum 1. Januar 2027 in Kraft treten, daher der Name „Pflegereform 2027“. Die ursprünglich angepeilte Kabinettsbefassung wurde mehrfach verschoben.

Vier Budgets statt vieler Einzelleistungen: Was ist geplant?

Kernidee des Entwurfs ist es, die heutigen Einzelleistungen (Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, Pflegehilfsmittel) zu vier Budgets zusammenzufassen:

  • Entlastungsbudget: soll das Pflegegeld ersetzen. Laut Entwurf monatlich 386 Euro (Pflegegrad 2), 638 Euro (Pflegegrad 3), 889 Euro (Pflegegrad 4) und 1.079 Euro (Pflegegrad 5). Die Beträge liegen über dem heutigen Pflegegeld, sollen dafür aber auch Pflegehilfsmittel und selbst organisierte Ersatzpflege mit abdecken.
  • Sachleistungsbudget: für Leistungen ambulanter Pflegedienste.
  • Sozialraumbudget: 175 Euro monatlich für die Pflegegrade 2 bis 5; soll den heutigen Entlastungsbetrag ersetzen.
  • Überbrückungsbudget: für Akutsituationen, laut Entwurf jährlich 1.855 Euro (Pflegegrade 2 und 3) bzw. 2.285 Euro (Pflegegrade 4 und 5).

Der erst seit Juli 2025 geltende gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von 3.539 Euro würde in diesen Budgets aufgehen. Sozial- und Pflegeverbände kritisieren, dass die Umstellung für viele Familien faktisch Kürzungen bedeuten könnte (Quelle: Der Paritätische, Stellungnahme zum PNOG-Referentenentwurf, 2026).

Was würde sich für Pflegegrad 1 ändern?

Der Entwurf sieht vor, dass der Entlastungsbetrag von derzeit 131 Euro monatlich für Pflegegrad 1 entfällt. Zudem sollen die Punktschwellen der Begutachtung für die Pflegegrade 1 bis 3 angehoben werden, sodass eine Einstufung schwerer würde. Für Menschen, die bereits einen Pflegegrad haben, ist ein Besitzstandsschutz vorgesehen. Beide Punkte gehören zu den umstrittensten des Entwurfs.

Was bedeutet die geplante Karenzzeit?

Bei einer erstmaligen Einstufung in Pflegegrad 2 oder 3 soll das Entlastungsbudget in den ersten drei Monaten nur zur Hälfte ausgezahlt werden; im Gegenzug ist eine intensive Pflegebegleitung zum Start vorgesehen (Quelle: BMG, FAQ zum PNOG, 2026). Nicht zu verwechseln: Eine in der öffentlichen Debatte diskutierte Karenzzeit-Deckelung der Eigenanteile im Pflegeheim ist im Referentenentwurf nicht enthalten.

Was plant der Entwurf bei den Heimkosten?

Die Leistungszuschläge, die den pflegebedingten Eigenanteil im Heim mit der Verweildauer senken (heute 15, 30, 50 und 75 Prozent), sollen später greifen; der 15-Prozent-Zuschlag etwa erst nach 18 statt nach 12 Monaten. Für Bestandsbewohner ist Besitzstandsschutz vorgesehen. Eine Deckelung der Eigenanteile enthält der Entwurf nicht. Zur Einordnung: Der Eigenanteil im ersten Jahr im Pflegeheim liegt im Bundesdurchschnitt bei 3.245 Euro pro Monat (Quelle: vdek, 2026).

Wie sollen die Leistungen künftig steigen?

Der Entwurf sieht erstmals eine regelmäßige jährliche Anpassung der Leistungsbeträge ab 2028 vor, orientiert an der Inflation der Vorjahre. Für 2027 ist keine Erhöhung geplant. Kritiker rechnen vor, dass die neue Formel deutlich geringere Steigerungen ergäbe als die nach geltendem Recht für 2028 anstehende Anpassung (Quelle: vdek, Stellungnahme zum PNOG, 2026).

Wie soll die Reform finanziert werden?

Der Beitragssatz von derzeit 3,6 Prozent soll laut Entwurf stabil bleiben. Stattdessen sind unter anderem geplant: eine Anhebung des Kinderlosenzuschlags um 0,1 Punkte, eine Beitragspflicht für Minijobs, die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze auf das Niveau der Krankenversicherung sowie ein eigener Beitrag für bisher beitragsfrei mitversicherte Ehepartner. Hintergrund ist die angespannte Finanzlage: Die Pflegekassen erwarten für 2026 ein Defizit von rund einer Milliarde Euro, der Bund stützt mit einem Darlehen von 3,2 Milliarden Euro (Quelle: Handelsblatt, 2026). Eine Pflege-Vollversicherung ist ausdrücklich nicht geplant; die Pflegeversicherung bleibt ein Teilleistungssystem.

Was heißt das jetzt für Pflegebedürftige und Angehörige?

Bis ein Gesetz beschlossen ist, ändert sich nichts: Es gelten die aktuellen Leistungen und Beträge, einschließlich des gemeinsamen Jahresbetrags für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Wer heute Leistungen beantragen möchte, sollte das nicht aufschieben, zumal der Entwurf für bestehende Einstufungen Besitzstandsschutz vorsieht. Verfolgen Sie die Entwicklung, aber treffen Sie keine Entscheidungen auf Basis von Entwurfsständen.

Häufige Fragen

Ist die Pflegereform 2027 schon beschlossen?

Nein. Das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) liegt seit Juni 2026 als Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums vor. Ein Kabinettsbeschluss steht aus, Bundestag und Bundesrat haben noch nicht entschieden. Inhalte können sich im Verfahren noch ändern.

Wann soll die Pflegereform in Kraft treten?

Der Referentenentwurf sieht für die meisten Regelungen den 1. Januar 2027 vor. Ob dieser Termin hält, hängt vom weiteren Gesetzgebungsverfahren ab; die Kabinettsbefassung wurde bereits mehrfach verschoben.

Wird das Pflegegeld abgeschafft?

Der Entwurf plant, das Pflegegeld in ein neues Entlastungsbudget zu überführen (z. B. 386 Euro monatlich bei Pflegegrad 2 statt heute 347 Euro Pflegegeld). Das Budget soll dafür auch Pflegehilfsmittel und selbst organisierte Ersatzpflege abdecken. Beschlossen ist das nicht.

Fällt der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 weg?

Der Referentenentwurf sieht das vor, mit Besitzstandsschutz für Menschen, die bereits eingestuft sind. Solange das Gesetz nicht beschlossen ist, gilt der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich für alle Pflegegrade weiter.

Kommt eine Pflege-Vollversicherung?

Nein. Sowohl der Zukunftspakt Pflege als auch der Referentenentwurf halten am Teilleistungssystem fest. Eine Vollversicherung, die alle Pflegekosten übernimmt, ist nicht geplant.

Muss ich jetzt etwas tun?

Nein. Bis zu einem Beschluss gelten alle heutigen Leistungen unverändert. Wer Pflegeleistungen braucht, sollte Anträge nicht aufschieben, da der Entwurf für bestehende Einstufungen Besitzstandsschutz vorsieht.

Autor: Redaktion pflegevergleich.info, Pflege-Redaktion. Veröffentlicht: 2026-07-06.