Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Welche Leistungen bei Pflegegrad 2?
- Pflegegeld: 332 € / Monat
- Pflegesachleistung: bis 761 € / Monat
- Vollstationäre Pflege: 805 € / Monat
- Entlastungsbetrag: 125 € / Monat (alle Pflegegrade)
- Wohnraumanpassung: bis 4.000 € pro Maßnahme
Quelle: GKV-Spitzenverband, Stand 2026.
Häufige Fragen zu Pflegegrad 2
Wie viel Pflegegeld bekomme ich bei Pflegegrad 2?
Bei Pflegegrad 2 erhalten Sie 332 € Pflegegeld pro Monat, wenn die Pflege durch Angehörige zu Hause erfolgt. Werden professionelle Pflegedienste eingesetzt, erhalten Sie stattdessen Pflegesachleistungen bis 761 €/Monat. Eine Kombination beider Leistungen ist möglich – nicht genutzte Sachleistungen werden anteilig als Pflegegeld ausgezahlt (Quelle: GKV-Spitzenverband, Stand 2026).
Welche Voraussetzungen gelten für Pflegegrad 2?
Sie benötigen 27 bis unter 47,5 Punkte im Begutachtungsverfahren des Medizinischen Dienstes. Erhebliche Beeinträchtigungen müssen in mindestens einem der sechs Module festgestellt werden – typische Beispiele sind regelmäßige Hilfe bei Körperpflege, Ernährung oder Mobilität sowie eingeschränkte Alltagskompetenz.
Was zahlt die Pflegekasse bei Tagespflege mit Pflegegrad 2?
Bei Tages- oder Nachtpflege übernimmt die Pflegekasse bei Pflegegrad 2 bis zu 689 € pro Monat. Wichtig: Tagespflege wird zusätzlich zu Pflegegeld und Pflegesachleistung gewährt, sie wird nicht angerechnet. So lässt sich die häusliche Pflege durch tageweise Entlastung der Angehörigen ergänzen.
Wie hoch ist die Verhinderungspflege bei Pflegegrad 2?
Pro Jahr stehen 1.612 € für Verhinderungspflege zur Verfügung – also Vertretung der Pflegeperson, etwa bei Urlaub oder Krankheit. Dieser Betrag lässt sich um bis zu 50 % des nicht genutzten Kurzzeitpflege-Budgets (806 €) aufstocken auf maximal 2.418 €/Jahr.
Reicht Pflegegrad 2 für eine Heimunterbringung?
Theoretisch ja, finanziell ist es aber knapp. Die Pflegekasse zahlt bei vollstationärer Versorgung im Pflegeheim 805 € pro Monat – die Heimkosten liegen je nach Bundesland zwischen 2.500 € und 4.500 € monatlich. Den Differenzbetrag (den sogenannten einrichtungseinheitlichen Eigenanteil) tragen Bewohner oder Sozialhilfe. Bei Pflegegrad 2 ist häusliche Pflege wirtschaftlich meist günstiger.