Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Welche Leistungen bei Pflegegrad 2?

Quelle: BMG, Stand 2026.

Häufige Fragen zu Pflegegrad 2

Wie viel Pflegegeld bekomme ich bei Pflegegrad 2?

Bei Pflegegrad 2 erhalten Sie 347 € Pflegegeld pro Monat, wenn die Pflege durch Angehörige zu Hause erfolgt. Werden professionelle Pflegedienste eingesetzt, erhalten Sie stattdessen Pflegesachleistungen bis 796 €/Monat. Eine Kombination beider Leistungen ist möglich – nicht genutzte Sachleistungen werden anteilig als Pflegegeld ausgezahlt (Quelle: BMG, Stand 2026).

Welche Voraussetzungen gelten für Pflegegrad 2?

Sie benötigen 27 bis unter 47,5 Punkte im Begutachtungsverfahren des Medizinischen Dienstes. Erhebliche Beeinträchtigungen müssen in mindestens einem der sechs Module festgestellt werden – typische Beispiele sind regelmäßige Hilfe bei Körperpflege, Ernährung oder Mobilität sowie eingeschränkte Alltagskompetenz.

Was zahlt die Pflegekasse bei Tagespflege mit Pflegegrad 2?

Bei Tages- oder Nachtpflege übernimmt die Pflegekasse bei Pflegegrad 2 bis zu 721 € pro Monat. Wichtig: Tagespflege wird zusätzlich zu Pflegegeld und Pflegesachleistung gewährt, sie wird nicht angerechnet. So lässt sich die häusliche Pflege durch tageweise Entlastung der Angehörigen ergänzen.

Wie hoch ist die Verhinderungspflege bei Pflegegrad 2?

Seit dem 1. Juli 2025 gilt der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: 3.539 € pro Kalenderjahr (§ 42a SGB XI), die Sie flexibel auf beide Leistungen aufteilen können. Die frühere Vorpflegezeit von sechs Monaten ist entfallen, Verhinderungspflege ist jetzt bis zu 8 Wochen pro Jahr möglich. Übernehmen nahe Angehörige die Vertretung, ist der Betrag auf das 2-fache des Monatspflegegelds begrenzt.

Reicht Pflegegrad 2 für eine Heimunterbringung?

Theoretisch ja, finanziell ist es aber knapp. Die Pflegekasse zahlt bei vollstationärer Versorgung im Pflegeheim 805 € pro Monat – die Heimkosten liegen je nach Bundesland zwischen 2.500 € und 4.500 € monatlich. Den Differenzbetrag (den sogenannten einrichtungseinheitlichen Eigenanteil) tragen Bewohner oder Sozialhilfe. Bei Pflegegrad 2 ist häusliche Pflege wirtschaftlich meist günstiger.

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