Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Welche Leistungen bei Pflegegrad 3?
- Pflegegeld: 573 € / Monat
- Pflegesachleistung: bis 1.432 € / Monat
- Vollstationäre Pflege: 1.262 € / Monat
- Entlastungsbetrag: 125 € / Monat (alle Pflegegrade)
- Wohnraumanpassung: bis 4.000 € pro Maßnahme
Quelle: GKV-Spitzenverband, Stand 2026.
Häufige Fragen zu Pflegegrad 3
Wie viel Pflegegeld zahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 3?
Bei Pflegegrad 3 erhalten Sie 573 € Pflegegeld pro Monat, wenn Angehörige die Pflege übernehmen. Bei Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst stehen Pflegesachleistungen bis 1.432 €/Monat zur Verfügung. Eine Kombileistung aus beidem ist möglich (Quelle: GKV-Spitzenverband, Stand 2026).
Welche Punkte brauche ich für Pflegegrad 3?
Sie benötigen 47,5 bis unter 70 Punkte im NBA-Begutachtungsverfahren. Typische Anhaltspunkte: tägliche Hilfe beim An- und Auskleiden, bei der Körperhygiene, beim Toilettengang und bei der Nahrungsaufnahme. Auch bei mittelschwerer Demenz mit gestörter Alltagskompetenz wird häufig Pflegegrad 3 anerkannt.
Lohnt sich der Wechsel ins Pflegeheim bei Pflegegrad 3?
Wirtschaftlich wird stationäre Pflege ab Pflegegrad 3 sinnvoller. Die Pflegekasse übernimmt 1.262 €/Monat bei vollstationärer Versorgung. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil liegt je nach Heim und Region typischerweise zwischen 1.500 € und 2.500 €. Außerdem gibt es seit 2022 einen gestaffelten Leistungszuschlag nach Aufenthaltsdauer (5 % im ersten Jahr, 25 %, 45 % und 75 % ab Jahr vier).
Wie kombiniere ich Pflegegeld und Sachleistung bei Pflegegrad 3?
Die Kombileistung funktioniert prozentual: Wenn Sie 60 % der Sachleistung (also 859 €) bei einem Pflegedienst nutzen, erhalten Sie zusätzlich 40 % des Pflegegelds (229 €) als Auszahlung. Das ist besonders sinnvoll bei stundenweiser Unterstützung durch den Pflegedienst und Restpflege durch Angehörige.
Was bedeutet Pflegegrad 3 für die Berufstätigkeit von Angehörigen?
Pflegende Angehörige haben Anspruch auf bis zu 10 Tage kurzzeitige Arbeitsverhinderung mit Pflegeunterstützungsgeld pro akutem Pflegefall, bis 6 Monate Pflegezeit (Freistellung) und bis 24 Monate Familienpflegezeit (Reduzierung auf mindestens 15 Wochenstunden) nach FPfZG. Während der Pflegezeit zahlt die Pflegekasse Rentenbeiträge, sofern Sie mindestens 10 Stunden pro Woche pflegen.