Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Welche Leistungen bei Pflegegrad 4?
- Pflegegeld: 765 € / Monat
- Pflegesachleistung: bis 1.778 € / Monat
- Vollstationäre Pflege: 1.775 € / Monat
- Entlastungsbetrag: 125 € / Monat (alle Pflegegrade)
- Wohnraumanpassung: bis 4.000 € pro Maßnahme
Quelle: GKV-Spitzenverband, Stand 2026.
Häufige Fragen zu Pflegegrad 4
Wann wird Pflegegrad 4 anerkannt?
Pflegegrad 4 wird bei schwersten Beeinträchtigungen vergeben (70 bis unter 90 Punkte im NBA). Typische Konstellationen: vollständige Pflegebedürftigkeit nach schwerem Schlaganfall, fortgeschrittene Demenz mit kompletter Verschiebung des Tag-Nacht-Rhythmus, multiple Sklerose oder Parkinson im fortgeschrittenen Stadium, Schwerstpflegebedürftigkeit nach Unfall.
Welche Leistungen erhalte ich bei Pflegegrad 4?
Im Überblick (Stand 2026, Quelle: GKV-Spitzenverband): 765 € Pflegegeld monatlich; bis 1.778 € Pflegesachleistung monatlich; 1.612 € Tages-/Nachtpflege monatlich; 1.775 € bei vollstationärer Versorgung pro Monat; 1.774 € Kurzzeitpflege und 1.612 € Verhinderungspflege jeweils pro Jahr; 125 € Entlastungsbetrag pro Monat; 42 € Pflegehilfsmittelpauschale.
Wie viele Stunden Pflege pro Tag entspricht Pflegegrad 4?
Die alten Pflegestufen (vor 2017) wurden nach Zeitumfang bemessen – die neuen Pflegegrade nach Selbstständigkeit. Als Orientierung: Pflegegrad 4 entspricht etwa 5–7 Stunden Pflegezeit pro Tag, also mehrfach täglicher umfassender Unterstützung. Maßgeblich ist aber das Punktesystem, nicht die Zeit.
Ist eine 24-Stunden-Pflege bei Pflegegrad 4 sinnvoll?
Häufig ja. 24-Stunden-Betreuung durch osteuropäische Betreuungskräfte kostet typischerweise 2.000–3.500 € im Monat. Mit Pflegegrad 4 stehen 765 € Pflegegeld plus 1.778 € Sachleistung (bei Einsatz eines deutschen Pflegedienstes für Behandlungspflege) sowie 1.612 € Verhinderungspflege pro Jahr zur Verfügung. Eine Kombination mit Tagespflege und stationärer Kurzzeitpflege ist möglich.
Kann ich von Pflegegrad 4 auf Pflegegrad 5 hochstufen lassen?
Ja. Bei Verschlechterung des Gesundheitszustands stellen Sie einen Höherstufungsantrag bei der Pflegekasse. Voraussetzung für Pflegegrad 5 sind 90 bis 100 Punkte – das setzt einen besonders hohen Hilfebedarf voraus, häufig bei vollständig fehlender Mobilität, schwerer Demenz oder Beatmungspflicht.