Unterstützung für pflegende Angehörige: Entlastung und Hilfen

In Deutschland pflegen rund 4,7 Millionen Menschen ihre Angehörigen zu Hause — oft neben Beruf und Familie (Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), 2023). Was viele nicht wissen: Es gibt zahlreiche Unterstützungsangebote, die pflegende Angehörige finanziell, organisatorisch und emotional entlasten.

Welche Entlastungsangebote gibt es im Pflegealltag?

Entlastungsbetrag: 125 € monatlich

Ab Pflegegrad 1 steht ein monatlicher Entlastungsbetrag von 125 € nach § 45b SGB XI zur Verfügung. Er kann eingesetzt werden für:

  • Haushaltshilfe und hauswirtschaftliche Unterstützung
  • Alltagsbegleitung und Betreuungsangebote
  • Tages- und Nachtpflege
  • Anerkannte niedrigschwellige Betreuungsangebote

Wichtig: Nicht genutzte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen werden. Lassen Sie sich von Ihrer Pflegekasse eine Liste der anerkannten Anbieter in Ihrer Region geben.

Kostenlose Pflegekurse

Pflegekassen bieten kostenlose Schulungen für pflegende Angehörige an – entweder bei Ihnen zu Hause als Einzelschulung oder in Gruppenkursen:

  • Grundtechniken der Körperpflege und Lagerung
  • Rückenschonendes Arbeiten und Hilfsmittel-Einsatz
  • Umgang mit Demenz und herausforderndem Verhalten
  • Ernährung und Medikamentengabe
  • Notfallmanagement und Erste Hilfe

Welche finanzielle Unterstützung erhalten pflegende Angehörige?

LeistungBetrag / UmfangVoraussetzung
Pflegegeld332–947 €/MonatAb Pflegegrad 2
RentenversicherungBeiträge durch Pflegekasse≥ 10 Std./Woche, ≥ PG 2
Pflegepauschbetrag (Steuer)600–1.800 €/JahrAb Pflegegrad 2
VerhinderungspflegeBis 1.612 €/JahrAb Pflegegrad 2, nach 6 Mon.
KurzzeitpflegeBis 1.774 €/JahrAb Pflegegrad 2

Kombination möglich: Pflegegeld und Pflegesachleistungen können als sogenannte Kombinationsleistung genutzt werden. Beispiel: 50 % Pflegegeld + 50 % Sachleistung.


Welche arbeitsrechtlichen Ansprüche habe ich als pflegender Angehöriger?

Sofort

Kurzzeitige Freistellung

Bis zu 10 Tage bei akutem Pflegefall. Mit Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatz.

Ab 15 MA

Pflegezeit

Bis 6 Monate unbezahlte Freistellung (ganz oder teilweise). Ab 15 Mitarbeitern im Unternehmen.

Ab 25 MA

Familienpflegezeit

Bis 24 Monate Teilzeit (mind. 15 Std./Woche). Zinsloses Darlehen zur Aufstockung möglich.

Kündigungsschutz: Während der Pflegezeit und Familienpflegezeit genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Ihr Arbeitgeber darf Ihnen nicht kündigen.


Wo finde ich Beratung und Anlaufstellen?

  • Pflegestützpunkte: Kostenlose, unabhängige Beratung vor Ort in über 600 Stützpunkten bundesweit
  • Pflegeberatung (§ 7a SGB XI): Jeder Pflegebedürftige hat Anspruch auf eine individuelle Beratung durch die Pflegekasse
  • Pflegetelefon des BMFSFJ: 030 20179131 (Mo–Do 9–18 Uhr)
  • Selbsthilfegruppen: Austausch mit anderen pflegenden Angehörigen – auch online
  • Alzheimer Gesellschaft: Spezielle Beratung für Angehörige von Demenzkranken

Wie achte ich als pflegender Angehöriger auf meine eigene Gesundheit?

Pflege ist eine Marathon-Aufgabe, kein Sprint. Studien zeigen, dass pflegende Angehörige ein deutlich erhöhtes Risiko für Depression, Burnout und körperliche Beschwerden haben(Quelle: Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP), 2023). Achten Sie daher bewusst auf Ihre eigene Gesundheit:

  • Nehmen Sie Entlastungsangebote konsequent in Anspruch
  • Planen Sie feste Auszeiten ein – auch wenn es nur eine Stunde am Tag ist
  • Sprechen Sie offen über Ihre Belastungen mit Vertrauenspersonen
  • Nutzen Sie Verhinderungspflege für regelmäßige Erholungsphasen
  • Scheuen Sie sich nicht, professionelle psychologische Hilfe anzunehmen
  • Besuchen Sie Selbsthilfegruppen – der Austausch mit Gleichbetroffenen hilft

Häufige Fragen

Bekomme ich Rente, wenn ich einen Angehörigen pflege?

Ja, wenn Sie mindestens 10 Stunden pro Woche pflegen und der Pflegebedürftige mindestens Pflegegrad 2 hat, zahlt die Pflegekasse Beiträge zur Rentenversicherung für Sie.

Kann ich wegen Pflege von der Arbeit freigestellt werden?

Ja, Sie haben Anspruch auf bis zu 10 Tage kurzfristige Freistellung bei akutem Pflegefall, bis zu 6 Monate Pflegezeit und bis zu 24 Monate Familienpflegezeit (Teilzeit).

Wo finde ich Selbsthilfegruppen für pflegende Angehörige?

Kontaktieren Sie Ihren örtlichen Pflegestützpunkt, die Alzheimer Gesellschaft oder fragen Sie Ihre Pflegekasse. Auch online gibt es zahlreiche Austauschgruppen und Foren.

Kann ich den Entlastungsbetrag ansparen?

Ja, nicht genutzte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen werden. So können Sie den Entlastungsbetrag z. B. für eine längere Betreuung in den Ferien nutzen.

Habe ich während der Pflegezeit Kündigungsschutz?

Ja, ab der Ankündigung der Pflegezeit bis zu deren Ende genießen Sie besonderen Kündigungsschutz. Das gilt sowohl für die Pflegezeit als auch für die Familienpflegezeit.

Autor: Redaktion pflegevergleich.info, Pflege-Redaktion. Veröffentlicht: 2025-10-05.