Pflegeleistungen 2026: Alle aktuellen Beträge im Überblick

Welche Leistungen zahlt die Pflegeversicherung 2026, und in welcher Höhe? Dieser Überblick nennt alle aktuell gültigen Beträge auf Basis der offiziellen Übersicht des Bundesgesundheitsministeriums, erklärt den neuen gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege und ordnet ein, wann die nächste Erhöhung ansteht.

Gab es zum 1. Januar 2026 eine Erhöhung?

Nein. Die Leistungsbeträge wurden zuletzt zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent angehoben und gelten 2026 unverändert weiter (Quelle: BMG, Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026, 2026). Die nächste reguläre Anpassung ist nach geltendem Recht zum 1. Januar 2028 vorgesehen. Achtung: Viele Ratgeber im Netz nennen noch die alten Beträge von 2024 (z. B. 332 Euro Pflegegeld bei Pflegegrad 2 oder 125 Euro Entlastungsbetrag); diese sind überholt.

Pflegegeld 2026: Wie viel gibt es pro Pflegegrad?

Das Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige, die zu Hause von Angehörigen versorgt werden. Monatlich gelten: 347 Euro bei Pflegegrad 2, 599 Euro bei Pflegegrad 3, 800 Euro bei Pflegegrad 4 und 990 Euro bei Pflegegrad 5. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld.

Pflegesachleistungen 2026: Budget für den Pflegedienst

Übernimmt ein ambulanter Pflegedienst die Versorgung, rechnet er Pflegesachleistungen direkt mit der Pflegekasse ab. Die Monatsbudgets: 796 Euro bei Pflegegrad 2, 1.497 Euro bei Pflegegrad 3, 1.859 Euro bei Pflegegrad 4 und 2.299 Euro bei Pflegegrad 5. Pflegegeld und Sachleistungen lassen sich als Kombinationsleistung anteilig verbinden.

Entlastungsbetrag: 131 Euro für alle Pflegegrade

Der Entlastungsbetrag beträgt 131 Euro monatlich und steht allen Pflegegraden 1 bis 5 zu. Er kann für Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, Betreuungsangebote und anerkannte Alltagsunterstützung eingesetzt werden; bei Pflegegrad 1 auch für Leistungen ambulanter Dienste. Nicht genutzte Beträge können in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden.

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: Der gemeinsame Jahresbetrag

Seit dem 1. Juli 2025 gibt es statt zwei getrennter Budgets einen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro pro Kalenderjahr, der flexibel für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege eingesetzt werden kann. Die wichtigsten Regeln: Anspruch besteht ab Pflegegrad 2, die frühere sechsmonatige Vorpflegezeit ist entfallen, und beide Leistungen können jeweils bis zu acht Wochen im Jahr genutzt werden. Übernehmen nahe Angehörige die Vertretungspflege, ist der Betrag auf das Zweifache des Monats-Pflegegelds begrenzt.

Weitere Leistungen 2026 im Überblick

  • Tages- und Nachtpflege: monatlich 721 Euro (Pflegegrad 2), 1.357 Euro (Pflegegrad 3), 1.685 Euro (Pflegegrad 4), 2.085 Euro (Pflegegrad 5), zusätzlich zu Pflegegeld und Sachleistungen.
  • Vollstationäre Pflege: monatlich 131 Euro Zuschuss (Pflegegrad 1), 805 Euro (Pflegegrad 2), 1.319 Euro (Pflegegrad 3), 1.855 Euro (Pflegegrad 4), 2.096 Euro (Pflegegrad 5). Zusätzlich senken Leistungszuschläge den pflegebedingten Eigenanteil: 15 Prozent im ersten Jahr, 30 Prozent nach 12, 50 Prozent nach 24 und 75 Prozent nach 36 Monaten.
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 42 Euro monatlich.
  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: bis 4.180 Euro je Maßnahme, etwa für ein barrierefreies Bad oder einen Treppenlift.
  • Wohngruppenzuschlag: 224 Euro monatlich in ambulant betreuten Wohngruppen.

Und die Heimkosten? Eigenanteile steigen weiter

Trotz der Zuschüsse steigen die selbst zu zahlenden Anteile im Pflegeheim: Im Bundesdurchschnitt liegt der Eigenanteil im ersten Aufenthaltsjahr zum 1. Januar 2026 bei 3.245 Euro pro Monat, rund 9 Prozent mehr als ein Jahr zuvor; je nach Bundesland reicht die Spanne von etwa 2.500 bis 3.773 Euro (Quelle: vdek, 2026). Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung liegt 2026 unverändert bei 3,6 Prozent (plus 0,6 Punkte Zuschlag für Kinderlose).

Ausblick: Was könnte sich ändern?

Die geplante Pflegereform 2027 (Pflegeneuordnungsgesetz) würde die Leistungsstruktur grundlegend umbauen, von Einzelleistungen hin zu vier Budgets. Sie liegt bisher nur als Referentenentwurf vor und ist nicht beschlossen; bis dahin gelten die hier genannten Beträge. Details lesen Sie in unserem Artikel zur Pflegereform 2027.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Pflegegeld 2026?

Monatlich 347 Euro bei Pflegegrad 2, 599 Euro bei Pflegegrad 3, 800 Euro bei Pflegegrad 4 und 990 Euro bei Pflegegrad 5 (BMG, Stand 2026). Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld.

Wurden die Pflegeleistungen 2026 erhöht?

Nein. Die letzte Erhöhung um 4,5 Prozent erfolgte zum 1. Januar 2025; diese Beträge gelten 2026 unverändert. Die nächste reguläre Anpassung ist nach geltendem Recht zum 1. Januar 2028 vorgesehen.

Wie hoch ist der Entlastungsbetrag 2026?

131 Euro pro Monat, für alle Pflegegrade 1 bis 5. Der oft noch genannte Betrag von 125 Euro galt bis Ende 2024 und ist überholt.

Was ist der gemeinsame Jahresbetrag?

Seit dem 1. Juli 2025 sind Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zu einem flexiblen Budget von 3.539 Euro pro Kalenderjahr zusammengefasst (ab Pflegegrad 2). Die frühere Vorpflegezeit von sechs Monaten ist entfallen, beide Leistungen können bis zu acht Wochen im Jahr genutzt werden.

Wie viel zahlt die Pflegekasse für den ambulanten Pflegedienst?

Als Pflegesachleistung monatlich bis zu 796 Euro (Pflegegrad 2), 1.497 Euro (Pflegegrad 3), 1.859 Euro (Pflegegrad 4) und 2.299 Euro (Pflegegrad 5). Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab.

Wie hoch ist der Eigenanteil im Pflegeheim 2026?

Im Bundesdurchschnitt 3.245 Euro pro Monat im ersten Aufenthaltsjahr (vdek, Stand 1. Januar 2026), mit großen Unterschieden zwischen den Bundesländern. Leistungszuschläge senken den pflegebedingten Anteil mit steigender Aufenthaltsdauer um 15 bis 75 Prozent.

Autor: Redaktion pflegevergleich.info, Pflege-Redaktion. Veröffentlicht: 2026-07-06.